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Bebauungsplan Nr. 1.5 "Gewerbepark Seedoche - NO und SW"

Geltungsbereich BP 1.5

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig hat in ihrer Sitzung am 11.12.2023 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 1.5 "Gewerbepark Seedoche NO und SW" aufzustellen. Ziel der Planung ist die Baurechtschaffung auf weiteren Flächen im bestehenden Gewerbepark "Seedoche" um der Nachfrage an Gewerbegrundstücken auch zukünftig gerecht zu werden. Dies erfolgt über die Festsetzung von Gewerbegebieten gemäß § 8 Baunutzungsverordnung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll insgesamt eine Fläche von etwa 3,7 ha auf den kommunalen Flurstücken 526 und 569 der Flur 6 in der Gemarkung Belzig umfassen. Das nordöstliche Teilgebiet grenzt an die Ortsumgehungsstraße B102 und die ehemalige Bahngleisanlage DB Treuenbrietzen-Brandenburg an. Das südwestliche Plangebiet grenzt im Osten und Norden an den bestehenden Gewerbepark „Seedoche“ an. Im Westen wird es durch den Schwanebecker Weg und im Süden durch ein Waldgebiet begrenzt.

Der Bebauungsplan wird aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt und wird im Regelverfahren aufgestellt.

 

Im Amtsblatt für die Stadt Bad Belzig vom 19.04.2024 wurde der Öffentlichkeit der offizielle Zugang zur genannten Planung angezeigt. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 07.06.2024 statt.

 

Stellungnahmen können schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Belzig, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, vorgebracht werden.

 

Für den Bebauungsplan Nr. 1.5 "Gewerbepark Seedoche NO und SW" stehen nachfolgende Dokumente zum Abruf bereit: 

-> Auszug aus dem Amtsblatt vom 19.04.2024

-> Vorentwurf der Planzeichnung zum BP Nr. 1.5 "Gewerbepark Seedoche NO und SW" (März 2024)

-> Vorentwurf der Begründung zum BP Nr. 1.5 "Gewerbepark Seedoche NO und SW" (März 2024)

-> Beteiligungsmöglichkeiten

-> Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

 

 

Ihre Stadtverwaltung Bad Belzig

April 2024