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Grundstücksangelegenheiten

Die Kommunen tätigen Grundstücksan- und -verkäufe zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben.

Über den An- und Verkauf von Grundstücken im Stadtgebiet Bad Belzig entscheiden grundsätzlich die die zuständigen Gremien der Stadt Bad Belzig.

 

Verkauf von Grundstücken:

Sie möchten ein kommunales Grundstück erwerben?

Dann senden Sie einen schriftlichen Kaufantrag an die Stadtverwaltung Bad Belzig. Die Bauverwaltung, Sachgebiet Liegenschaften fertigt nach Prüfung der erforderlichen Verkaufsvoraussetzungen eine Beschlussvorlage zur Beratung und Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien.

 

Nach § 79 Absatz 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung dürfen Gemeinden Vermögenswerte veräußern, die nicht zur Aufgabenerfüllung gebraucht werden. Die Veräußerung soll mindestens zum vollen Wert erfolgen.

Die Feststellung des vollen Wertes eines unbebauten Grundstückes kann über den aktuellen Bodenrichtwert des Gutachterausschusses für Grundstückswerte oder aber über das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen erfolgen. Bei bebauten Objekten ist grundsätzlich ein Gutachten erforderlich. Die Kosten des Gutachtens sind vom Interessenten/Erwerber zu übernehmen.

 

Rechtsgrundlage: Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf