Denkmalschutz
Allgemeine Informationen
Zum Schutz für das Sanierungsgebiet der historischen Altstadt und angrenzende Bereiche zur Karl-Liebknecht-Straße wurde 1993 eine Denkmalbereichssatzung erlassen.
Zusammenfassend beschreiben die Schutzzwecke das Erscheinungsbild der vorhandenen Gebäude und Straßenzüge sowie die ruhige Dachlandschaft vom Ausblick der Burg Eisenhardt.
Für alle Maßnahmen, die auf die Schutzzwecke der Satzung Auswirkung haben, besteht ein Genehmigungsvorbehalt durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Denkmalschutzbehörde. Die Anträge können auch über die Stadt Bad Belzig / Bauverwaltung zur Weiterleitung eingereicht werden.
Die im Stadtgebiet liegenden Bau- und Bodendenkmäler sind in der Denkmalliste für den Landkreis Potsdam-Mittelmark des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum zu finden
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Stadtentwicklung / BauenWiesenburger Straße 6
14806 Bad Belzig

Herr Schulze
Zimmer 403
Wiesenburger Straße 6
14806 Bad Belzig (033841) 94704
(033841) 9466704