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Urkunden

Im Standesamt können Sie folgende Urkunden anfordern:

Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden.

Diese können durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder schriftlich per Fax, E-Mail oder Post angefordert werden.

Da die Erteilung von Personenstandsurkunden gemäß § 61 Personenstandsgesetz nur an Personen auf die sich der Eintrag bezieht, deren Ehegatten, Vorfahren, Abkömmlinge, sowie anders berechtigte Personen (auf Nachweis) erfolgen darf, ist bei schriftlich angeforderten Urkunden ein Nachweis der Berechtigung an der beantragten Urkunde beizubringen. 

Kosten:

Beglaubigte Abschriften: 15,00 €

Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunden: 15,00 €

ab der zweiten gleichen Urkunde 7,50 €

 

Sie haben die Möglichkeit die benötigten Urkunden online zu beantragen.

 

 

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