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Beteiligung zur Gestaltungssatzung

Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Stadt Bad Belzig

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 87 Abs. 8 BbgBO

für die Überarbeitung der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Belzig 

 

In der 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Bad Belzig am 26.06.2023 wurde der Entwurf der überarbeiteten Gestaltungssatzung gebilligt und die Stadtverwaltung beauftragt die Trägerbeteiligung durchzuführen. Neben den berührten Trägern öffentlicher Belange ist nach § 87 Absatz 8 der Brandenburgischen Bauordnung auch den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben.

 

Gemäß § 87 Abs. 8 BbgBO, wird der Entwurf der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Belzig in der Zeit

vom 20. Oktober 2023 bis einschließlich 24. November 2023 

veröffentlicht und kann nachfolgend abgerufen werden:

 

-> Entwurf der Gestaltungssatzung

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Satzungsentwurf in Papierform öffentlich aus und kann in dem oben genannten Zeitraum in den Dienststunden im Beratungsraum im 2. OG des Bürgerhauses der Stadtverwaltung Bad Belzig (Zugang über den Hof zwischen Hausnummer 6 und 8 der Wiesenburger Straße) eingesehen werden:

 

Dienstzeiten sind:

Montag          8.00 - 15.00 Uhr

Dienstag        8.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch        8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag   8.00 - 15.30 Uhr

Freitag           8.00 - 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von den betroffenen Bürgern Stellungnahmen abgegeben werden. 

Die Stellungnahmen können schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen sind in jeglicher Schriftform möglich: 

 

Post- und Hausanschrift:

Stadt Bad Belzig

FB Stadtentwicklung und Bauen

Wiesenburger Straße 6

14806 Bad Belzig

 

E-Mail:                                                           

Betreff:    Überarbeitung der Gestaltungssatzung

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. 

 

 

Ihre Stadtverwaltung Bad Belzig

Oktober 2023