Beteiligung zur Gestaltungssatzung
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 87 Abs. 8 BbgBO
für die Überarbeitung der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Belzig
In der 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Bad Belzig am 26.06.2023 wurde der Entwurf der überarbeiteten Gestaltungssatzung gebilligt und die Stadtverwaltung beauftragt die Trägerbeteiligung durchzuführen. Neben den berührten Trägern öffentlicher Belange ist nach § 87 Absatz 8 der Brandenburgischen Bauordnung auch den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben.
Gemäß § 87 Abs. 8 BbgBO, wird der Entwurf der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Belzig in der Zeit
vom 20. Oktober 2023 bis einschließlich 24. November 2023
veröffentlicht und kann nachfolgend abgerufen werden:
-> Entwurf der Gestaltungssatzung
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Satzungsentwurf in Papierform öffentlich aus und kann in dem oben genannten Zeitraum in den Dienststunden im Beratungsraum im 2. OG des Bürgerhauses der Stadtverwaltung Bad Belzig (Zugang über den Hof zwischen Hausnummer 6 und 8 der Wiesenburger Straße) eingesehen werden:
Dienstzeiten sind:
Montag 8.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 15.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von den betroffenen Bürgern Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen können schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen sind in jeglicher Schriftform möglich:
Post- und Hausanschrift:
Stadt Bad Belzig
FB Stadtentwicklung und Bauen
Wiesenburger Straße 6
14806 Bad Belzig
E-Mail:
Betreff: Überarbeitung der Gestaltungssatzung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Ihre Stadtverwaltung Bad Belzig
Oktober 2023