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Richtlinie über die Vergabe „Förderpreis der Stadt Bad Belzig“

1. Allgemeine Zielsetzung

Die Stadt Bad Belzig stiftet einen Preis, der die Bezeichnung „Förderpreis der Stadt Bad Belzig“ trägt. Der Preis wird in Form einer Urkunde und eines Geldbetrages vergeben.

Mit der Verleihung des Förderpreises, der an Vereine, Verbände, Initiativen und Firmen unserer Kur- und Kreisstadt vergeben wird, soll das Ziel verfolgt werden, die Aktivitäten zu fördern, die unsere Stadt über die Stadtgrenzen hinaus bekannter machen und am Gemeinwohl orientiert sind.
 

2. Art, Umfang und Höhe des Preises

Der Förderpreis wird mit einem Betrag von insgesamt 2.000,00 € durch die Stadt Bad Belzig ausgestattet.
Eine (abgestufte) Teilung des Preises in max. drei Teile ist möglich. Über die Verteilung entscheidet die Jury.
 

3. Vergabeverfahren

Der Förderpreis wird jedes Jahr vergeben.
Alle Bad Belziger Bürger haben die Möglichkeit, bis zum 31. Oktober jeden Jahres, jeweils nur einen Vorschlag für den Förderpreis schriftlich oder per e-mail per Formblatt in der Stadtverwaltung einzureichen.

Die Mitglieder der Jury, die durch die Stadtverordnetenversammlung jährlich bestimmt werden, wählen dann aus den Vorschlägen die Preisträger aus.
 

4. Zeitpunkt der Verleihung

Die Preisverleihung findet im Rahmen des Neujahrsempfanges des Bürgermeisters oder einer anderen angemessenen öffentlichen Veranstaltung statt.

 

5. Sonstige Bestimmungen

Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Die aufgrund der Richtlinie erhobenen Angaben sind freiwillig. Die Daten der Bewerbungsanträge werden zur Bearbeitung gespeichert und für die Beschlussfassung an die Jurymitglieder weitergegeben. Soweit das Verfahren abgeschlossen ist, werden die Daten gelöscht.
 

6. In-Kraft-Treten

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Bad Belzig in Kraft.

 

 

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