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Flächennutzungsplan

-> Flächennutzungsplan der Stadt Bad Belzig

 

-> Flächennutzungsplan der Stadt Bad Belzig gesiegelt

Sie finden hier die gültige digitale Planfassung in Text und Karte.
Alle Teile der Planungen können Sie am Bildschirm aufrufen und auch auf Ihrem Drucker ausdrucken.

Sollten die PDF-Dateien über den Link nicht lesbar sein, laden Sie die gewünschte Datei bitte über Rechtsklick / "Ziel speichern unter" herunter.

 

-> Begründung zum Flächennutzungsplan

Dem Flächennutzungsplan ist gemäß § 5 Abs. 5 BauGB eine Begründung beizufügen.
Ihr kommt auch eine Funktion als "Lesehilfe" für das Verständnis der Planzeichnung und der textlichen Festsetzungen zu.
In der Begründung wurde die klassische Reihenfolge der Planung allgemein Bestandsaufnahme, Bewertung/Konfliktanalyse und Entwicklungskonzept umgesetzt.
In der Planzeichnung zum Flächennutzungsplan erfolgt keine Unterscheidung zwischen "Bestand" und "Planung". Aussagen zur sich aus den Darstellungen ergebenden Entwicklung im Vergleich zum Nutzungsbestand erfolgen in der Begründung.

 

-> Bemerkung

Hier finden Sie die Bemerkung zum Flächennutzungsplan der Stadt Bad Belzig.


 

1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Belzig

Im Amtsblatt für die Stadt Bad Belzig vom 20.04.2016 wurde der Öffentlichkeit der offizielle Zugang zur genannten Planung angezeigt.
Gemäß § 4 a (4) BauGB „ … können ergänzend elektronische Informationstechnologien genutzt werden.“ Auch in diesem Verfahren soll die Informationsmöglichkeit für den Bürger über diesen Zugang verbessert werden.
Sie finden hier die digitale Planfassung in Text und Karte.
Alle Teile der Planungen können Sie am Bildschirm aufrufen und auch auf Ihrem Drucker ausdrucken.
Ziel der Planung ist die Änderung der planungsrechtlichen Sicherung von Wohnbebauung an Stelle von Ferienhausbebauung.

 

Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Belzig

Zur Planung gehört untrennbar seine Begründung. "Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung mit den Angaben nach §2a beuzufügen." (§ 5 [5] BauGB)

 

Erläuterung der Beteiligungsmöglichkeiten

Hier finden Sie detaillierte Angaben zur öffentlichen Auslegung und die Beteiligungsmöglichkeiten.

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