Bebauungsplan Nr. 1.5 "Gewerbepark Seedoche - NO und SW"

Geltungsbereich BP 1.5

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig hat in ihrer Sitzung am 11.12.2023 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 1.5 "Gewerbepark Seedoche NO und SW" aufzustellen. Ziel der Planung ist die Baurechtschaffung auf weiteren Flächen im bestehenden Gewerbepark "Seedoche" um der Nachfrage an Gewerbegrundstücken auch zukünftig gerecht zu werden. Dies erfolgt über die Festsetzung von Gewerbegebieten gemäß § 8 Baunutzungsverordnung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll insgesamt eine Fläche von etwa 3,7 ha auf den kommunalen Flurstücken 569 und 572 der Flur 6 in der Gemarkung Belzig umfassen. Das nordöstliche Teilgebiet grenzt an die Ortsumgehungsstraße B102 und die ehemalige Bahngleisanlage DB Treuenbrietzen-Brandenburg an. Das südwestliche Plangebiet grenzt im Osten und Norden an den bestehenden Gewerbepark „Seedoche“ an. Im Westen wird es durch den Schwanebecker Weg und im Süden durch ein Waldgebiet begrenzt.

 

Der Bebauungsplan wird aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt und wird im Regelverfahren aufgestellt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde mit seiner Begründung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2026 gebilligt und zur formellen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch freigegeben (Beschluss Nr. 153-11/26). 

 

Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom 27.07.2026 bis einschließlich 04.09.2026 statt. 

 

Stellungnahmen können in jeder Schriftform oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Belzig, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, vorgebracht werden.

 

Für den Bebauungsplan Nr. 1.5 "Gewerbepark Seedoche NO und SW" stehen nachfolgende Dokumente zum Abruf bereit: 

-> öffentliche Bekanntmachung der formellen Beteiligung vom 07.07.2026

-> Entwurf der Planzeichnung zum BP Nr. 1.5 "Gewerbepark Seedoche NO und SW" (April 2026)

-> Entwurf der Begründung zum BP Nr. 1.5 "Gewerbepark Seedoche NO und SW" (April 2026)

-> Abwägungsmaterial der frühzeitigen Beteiligung

-> Stellungnahme Landkreis PM vom 04.06.2024

-> Stellungnahme LfU vom 06.06.2024

-> Stellungnahme LfU - Anlage Immissionsschutz

-> Stellungnahme LfU - Anlage Wasserwirtschaft

-> Stellungnahme BLDAM vom 27.05.2024

-> Stellungnahme untere Forstbehörde vom 18.03.2024

-> Stellungnahme untere Forstbehörde vom 27.05.2024

-> Beteiligungsmöglichkeiten

-> Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

 

 

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Juli 2026