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Bebauungsplan Nr. 43 "Wohnen am Belziger Bach"

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 "Wohnen am Belziger Bach"

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig hat in ihrer Sitzung am 13.06.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Wohnen am Belziger Bach“ gefasst. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Belzig, Flur 6 die Flurstücke 167, 168/5, 168/6, 168/7, 168/9, 168/12, 168/13, 168/14, 168/16, 168/17, 168/18, 168/19, 175, 176, 189/1, 194, 195/1, 195/3, 195/5, 195/7, 196/2, 196/4, 197/2, 197/4, 197/9 und 197/10 mit einer Fläche von ca. 2,5 ha.

Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Kirchhofstraße und der Brandenburger Straße. Ziel der Planung ist die Schaffung baurechtlicher Voraussetzungen zur Ansiedlung von mehrstöckigen Wohngebäuden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren.

 

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde bisher nicht durchgeführt.

 

 

 

 

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