Bebauungsplan Nr. 43 "Wohnen am Belziger Bach"

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 "Wohnen am Belziger Bach"

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig hat in ihrer Sitzung am 13.06.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Wohnen am Belziger Bach“ gefasst. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Belzig, Flur 6 die Flurstücke 167, 168/5, 168/6, 168/7, 168/9, 168/12, 168/13, 168/14, 168/16, 168/17, 168/18, 168/19, 175, 176, 189/1, 194, 195/1, 195/3, 195/5, 195/7, 196/2, 196/4, 197/2, 197/4, 197/9 und 197/10 mit einer Fläche von ca. 2,5 ha.

Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Kirchhofstraße und der Brandenburger Straße. Ziel der Planung ist die Schaffung baurechtlicher Voraussetzungen zur Ansiedlung von mehrstöckigen Wohngebäuden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren.

 

Die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 43 "Wohnen am Belziger Bach" findet in der Zeit vom 02. Januar 2024 bis einschließlich 02. Februar 2024 statt. Stellungnahmen können schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Belzig, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, vorgebracht werden.

 

Nachstehend können die planungsrelevanten Dokumente des Vorentwurfes abgerufen werden:

-> Amtsblatt vom 22.12.2023 mit Veröffentlichungstext

-> Vorentwurf der Planzeichnung zum BP Nr. 43 "Wohnen am Belziger Bach" (Stand November 2023)

-> Vorentwurf der Begründung zum BP Nr. 43 "Wohnen am Belziger Bach" (Stand November 2023)

-> Biotopkartierung und artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (Stand August 2022)

-> Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

-> Beteiligungsmöglichkeiten

 

 

Ihre Stadtverwaltung Bad Belzig

Dezember 2023