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Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Käse beantragen


Volltext

Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Käse gewährt. Das unterstützt Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Milchsektors. 

Nachdem Sie einen Vertrag mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur privaten Lagerhaltung abgeschlossen haben und die vertragliche Lagerzeit endet, können Sie die Beihilfe bei der BLE beantragen.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Voraussetzungen

  • Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat mit Ihnen einen Lagervertrag zur privaten Lagerhaltung von Käse abgeschlossen.
  • Die vertragliche Lagerzeit ist abgelaufen..
  • Weitere Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit von Käse können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Nachdem die vertraglich festgelegte Lagerzeit abgelaufen ist, können Sie die Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Käse online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Beihilfe online beantragen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird. 
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Beihilfegewährung oder
    • eine Ablehnung.

Beihilfe per E-Mail oder Post beantragen: 

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post an die BLE.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf. Die BLE sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Beihilfegewährung oder
    • eine Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.


Fristen

Antragsfrist: Die Fristen finden Sie in der Bekanntmachung.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Fachlich freigegeben am

04.10.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
+49 228 6845-3463

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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