Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Käse beantragen


Volltext

Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Käse gewährt. Das unterstützt Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Milchsektors. 

Nachdem Sie einen Vertrag mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur privaten Lagerhaltung abgeschlossen haben und die vertragliche Lagerzeit endet, können Sie die Beihilfe bei der BLE beantragen.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Nachdem die vertraglich festgelegte Lagerzeit abgelaufen ist, können Sie die Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Käse online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Beihilfe online beantragen:

Beihilfe per E-Mail oder Post beantragen: 


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.


Fristen

Antragsfrist: Die Fristen finden Sie in der Bekanntmachung.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Fachlich freigegeben am

04.10.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
+49 228 6845-3463