Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
Volltext
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Nachweis des öffentlichen Interesses
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verfahrensablauf
Antragstellung
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2
;Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Refrat 23
Fachlich freigegeben am
10.11.2015;07.06.2024Formulare/Schriftformerfordernis
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde, Amt (Meldebehörde)