Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft


Volltext

Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Nachweis des öffentlichen Interesses


Voraussetzungen

Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr: nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 60,50 € und höchstens 302,50 €

zuzüglich je ausgewählter Einwohnerin oder ausgewählten Einwohner 0,24 €


Verfahrensablauf

Antragstellung


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2

;

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Refrat 23


Fachlich freigegeben am

10.11.2015;07.06.2024

Formulare/Schriftformerfordernis

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Zuständige Stelle

Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde, Amt (Meldebehörde)


Zuständige Stelle(n)