Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen
Volltext
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fristen
keine
Verfahrensablauf
Auf Antrag des Arbeitnehmers ist durch das Finanzamt Auskunft über die eigenen ELStAM zu erteilen, i.d.R. mit einem entsprechenden Papierausdruck.
Die ELStAM können aber auch selbst über das OnlinePortal eingesehen werden.
Bearbeitungsdauer
Grds. umgehend
Formulare/Schriftformerfordernis
- Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
- OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
- Internetseite Ihres Finanzamtes
Weiterführende Informationen
Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts „ELSTER“
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium der Finanzen
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Ansprechpunkt
Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.
Zuständige Stelle(n)
Finanzamt Brandenburg an der HavelMagdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel
