Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen


Volltext

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Fristen

keine


Verfahrensablauf

Auf Antrag des Arbeitnehmers ist durch das Finanzamt Auskunft über die eigenen ELStAM zu erteilen, i.d.R. mit einem entsprechenden Papierausdruck.

Die ELStAM können aber auch selbst über das OnlinePortal eingesehen werden.


Bearbeitungsdauer

Grds. umgehend


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen

Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts „ELSTER“


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.


Ansprechpunkt

Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.


Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel
03381 397-199