Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Übergeordnete Einheit: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)Kontaktdaten
| Anschrift: | Adresse Glinkastraße 8261 10117 Berlin, Stadt |
| Telefon: | +49 800 6050404 |
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| Homepage: | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) |
Angebotene Dienstleistungen
- Übernahme der Arznei- und Verbandmittelkosten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
- Ärztliche und zahnärztliche Behandlung für gesetzlich Unfallversicherte bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
- Kosten für die Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen für gesetzlich Unfallversicherte erstatten lassen
- Leistungen der häuslichen Krankenpflege für gesetzlich Unfallversicherte
- Meldung zu Hilfsmitteln im Rahmen der Rehabilitation für gesetzlich Unfallversicherte einreichen
- Unterstützung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben für gesetzlich Unfallversicherte
- Reise- und Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit einreichen
- Witwen- und Witwerrente für Hinterbliebene in der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
- Wohnungshilfe für gesetzlich Unfallversicherte
- Nach einer Rente als Gesamtvergütung eine laufende Rentenzahlung beantragen
- Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und Aufwendungen für Sachschäden bei Nothilfe melden
- Beihilfe für Hinterbliebene in der gesetzlichen Unfallversicherung
- Ärztliche Erstversorgung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
- Kostenübernahme für Heilmittel in der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen
- Eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten in der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für gesetzlich Unfallversicherte
- Leistungen zur sozialen Teilhabe in der gesetzlichen Unfallversicherung
- Kraftfahrzeughilfe für gesetzlich unfallversicherte Personen beantragen
- Sterbegeld für Hinterbliebene aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
- Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
- Überführungskosten für Verstorbene in der gesetzlichen Unfallversicherung zurückerhalten
- Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei beruflicher Reha erhalten
- Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
- Waisenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
- Arbeits-, Wege- oder Schulunfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden
- Unternehmen, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung abmelden
- Änderungen im Unternehmen, der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung mitteilen
- Unternehmen, selbständige oder freiberufliche Tätigkeit zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden
- Beschäftigte bei vorübergehender Auslandstätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern
- Auslandsmonate von Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung melden
- Auslandsversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung beenden
- Freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen, ändern oder kündigen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen der gesetzlichen Unfallversicherung anfordern
- Lohnsummen an den Unfallversicherungsträger melden
- Übergangsleistung wegen Berufskrankheit für gesetzlich Unfallversicherte erhalten
- Gesetzliche Unfallversicherung: Einer Berufskrankheit vorbeugen oder die Verschlimmerung einer Berufskrankheit vermeiden
- Kostenübernahme beschädigter oder zerstörter Hilfsmittel beantragen
- Beschäftigung einer Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden
- Psychotherapeutische Leistungen für gesetzlich Unfallversicherte
- Kinderverletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
- Abfindung einer Unfallversichertenrente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 Prozent beantragen
- Abfindung einer Unfallversichertenrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 40 Prozent beantragen
- Rentenabfindung für hinterbliebene Ehepartnerinnen oder Ehepartner aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat beantragen
- Witwen- oder Witwerrente für frühere Ehegatten von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
- Nach einer Abfindung erneut eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Verschlimmerung beantragen
- Elternrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
- Nach einer Abfindung erneut eine Witwen- oder Witwerrente der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen
- Verdacht auf eine Berufskrankheit bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden
















