Startseite     Login     Impressum     Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bebauungsplan Nr. 46 "Wohnen an der Karl-Liebknecht-Straße 10"

Geltungsbereich BP 46

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig hat in ihrer Sitzung am 08.09.2025 den Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplans Nr. 46 „Wohnen an der Karl-Liebknecht-Straße 10“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst (Beschluss Nr. 102-08-/25). 

 

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für die Ansiedlung von Wohngebäuden in Form von Einzel- und Reihenhäusern im Bereich der Karl-Liebknecht-Straße 10, nordöstlich des bestehenden Möbelmarktes. Der Geltungsbereich wird in der beigefügten Kartendarstellung abgebildet und umfasst die Flurstücke 17/3, 17/5 (teilweise), 17/10 (teilweise), 31, 32 und 33 der Flur 12 in der Gemarkung Belzig mit einer Gesamtfläche von etwa 0,6 ha. 

 

Die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 46 "Wohnen an der Karl-Liebknecht-Straße 10" findet in der Zeit vom 26. Mai 2026 bis einschließlich 26. Juni 2026 statt. Stellungnahmen können schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Belzig, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, vorgebracht werden.

 

Nachstehend können die planungsrelevanten Dokumente des Vorentwurfes abgerufen werden:

-> Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung

-> Planzeichnung zum Vorentwurf des BP Nr. 46 "Wohnen an der Karl-Liebknecht-Straße 10"

-> Begründung zum Vorentwurf des BP Nr. 46 "Wohnen an der Karl-Liebknecht-Straße 10"

-> Informationen zum Datenschutz

 

Während der Auslegungsfrist wird den Interessierten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es können Stellungnahmen zum Vorentwurf von jedermann geltend gemacht werden. Nicht fristegrecht abgegebenen Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Post- und Hausanschrift: 

Stadt Bad Belzig

FB Stadtentwicklung und Bauen

Wiesenburger Straße 6

14806 Bad Belzig

E-Mail:

 

 

Ihre Stadtverwaltung Bad Belzig

Mai 2026

 

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

[ mehr ]

Nachrichten
Veranstaltungen