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Bebauungsplan Nr. 41 "Karl-Liebknecht-Straße West"

Geltungsbereich BP Nr. 41

In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig am 25.10.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 41 "Karl-Liebknecht Straße West" gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Belzig, Flur 12, die Flurstücke 5, 7, 8 und 35. Ziel des Bebauungsplanes ist die Baurechtschaffung für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde bisher nicht durchgeführt.

 

 

 

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