Informationen aus dem Bürgerbüro
Bundesweite Gebührenerhöhung für den Personalausweis
Seit dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen. Diese Änderung betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, die ab diesem Datum einen neuen Ausweis beantragen. Die Erhöhung wurde am 30. Januar 2026 durch den Bundesrat beschlossen und am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Neue Gebühren im Überblick:
• Personen ab 24 Jahren: 46,00 € (bisher 37,00 €)
• Personen unter 24 Jahren: 27,60 € (bisher 22,80 €)
Die Gültigkeitsdauer bleibt unverändert: zehn Jahre für Personen ab 24 Jahren und sechs Jahre für jüngere Antragstellende.
Grund für die Gebührenerhöhung sind die gestiegenen Produktions- und Verwaltungskosten, aber auch die Investition in höhere Sicherheitsstandards und die Digitalisierung der Ausweisfunktion.
Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis bleibt unverändert bei 10,00 €.
Weiteres aus dem Bürgerbüro
Seit dem 1. Mai 2025 dürfen zur Beantragung von Personaldokumenten nur noch digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden Diese können von einem zertifizierten Fotografen oder direkt im Bürgerbüro erstellt werden.
Die im Bürgerbüro erstellten Bilder können ausschließlich zur Beantragung der Personaldokumente verwendet werden, es ist nicht möglich, einen Ausdruck davon zu erhalten.
Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich gerne direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.

















