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Zuwendungen aus dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" für Unternehmen des Güterkraftverkehrs beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

04.12.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)


Fristen

Für eine Förderung müssen die Maßnahmen nach Bewilligung des Antrags per Bescheid und bis spätestens fünf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durchgeführt sein, spätestens jedoch bis zum 31.12. des Jahres, in dem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben.


Verfahrensablauf

Ihren Antrag reichen Sie online beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.

  • Rufen Sie das Förderprogramm " Umweltschutz und Sicherheit" (vormals De-minimis) im Antragsportal des BALM auf.
  • Speichern Sie die dortigen Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab.
    • Hinweis: Sie können die Formulare ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader öffnen.
  • Befüllen Sie die Formulare entsprechend der Vorgaben.
  • Registrieren Sie sich im Antragsportal und melden Sie sich anschließend dort an.
  • Drucken Sie das Kontrollformular aus, unterschreiben Sie es und scannen Sie es anschließend als Anlage ein.
  • Laden Sie anschließend die Antragsunterlagen hoch.
  • Das BALM prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen anschließend einen Zuwendungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid

Volltext

Wenn Ihr Unternehmen im Bereich des Güterkraftverkehrs tätig ist, können Sie aus dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit", vormals „De-minimis“, Zuschüsse zu den folgenden Kategorien beantragen:

  • Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Einrichtungen,
  • sonstige Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes und der Sicherheit,
  • Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag inklusive Fahrzeugnachweise

  • Kontrollformular

  • gegebenenfalls Änderungsmitteilung


Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Halterin oder Halter eines schweren Nutzfahrzeugs.
  • Ihr Kraftfahrzeug ist ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt.
  • Die technisch zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs beträgt mehr als 3,5 Tonnen.

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) – Abteilung Förderprogramme
Adresse
Werderstraße 34
50672 Köln, Stadt


Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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