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Verzicht auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen ("Riester" und "Rürup") erklären


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

24.09.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Volltext

Altersvorsorge- und Basisrentenverträge müssen bestimmte Zertifizierungskriterien erfüllen, damit sie steuerlich förderfähig sind. Wenn Sie künftig einzelne oder mehrere zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge nicht mehr anbieten möchten, können Sie auf die Zertifizierung verzichten.

Wurde ein Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit Zertifizierung abgeschlossen, bevor Sie den Verzicht erklärt haben, bleibt der Vertrag weiterhin förderfähig. Auch nach einem Verzicht bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihren Bestandskundinnen und -kunden bestehen.

Der Verzicht wird mit dem entsprechenden Wirksamkeitsdatum im Bundessteuerblatt und in der Liste aller erteilten Zertifikate veröffentlicht.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Hinweise (Besonderheiten)

Der Verzicht wird frühestens mit dem Eingang Ihrer Verzichtserklärung bei der Zertifizierungsstelle wirksam. Ansonsten gilt das von Ihnen in der Erklärung angegebene, in der Zukunft liegende Wirksamkeitsdatum. Ein rückwirkender Verzicht ist nicht möglich.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Voraussetzungen

Sie bieten einen zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag an und möchten dies künftig nicht mehr tun.


Verfahrensablauf

Sie können die Verzichtserklärung schriftlich oder online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.

Wenn Sie den Verzicht online erklären:

  • Loggen Sie sich im BZSt online.portal ein. Verwenden Sie für den Zugang Ihr BOP- oder ELSTER-Zertifikat oder Ihre bundID.
    • Wenn Sie bisher nicht registriert sind, registrieren Sie sich bei ELSTER. Falls weder Ihr Unternehmen noch dessen Bevollmächtigte ihren Sitz im Inland haben, registrieren Sie sich im BZSt online.portal.
  • Wählen Sie das Formular "Verzichtserklärung nach § 8 Abs. 2 AltZertG" aus.
  • Tragen Sie das Datum ein, zu dem die Zertifizierung enden soll.
  • Füllen Sie das Formular aus, erzeugen Sie einen PDF-Ausdruck und senden Sie das Formular über das Kontaktformular des BZSt online.portal ab.
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag. Sie können die Bestätigung Ihres Verzichts über das BZSt online.portal abrufen.

Wenn Sie den Verzicht schriftlich erklären:

  • Öffnen Sie das Formular "Verzichtserklärung nach § 8 Abs. 2 AltZertG".
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus. Tragen Sie das Datum ein, zu dem die Zertifizierung enden soll.
  • Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Senden Sie den Antrag per Post an die Zertifizierungsstelle des BZSt.
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen per Post eine schriftliche Bestätigung Ihres Verzichts.

Erforderliche Unterlagen

  • Verzichtserklärung

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
(Hauptsitz Bonn-Beuel)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 2
Postanschrift

11055 Berlin, Stadt

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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