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Verlängerung einer zugelassenen Sorte beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

21.04.2023

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein 
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


Gebühr

Gebühr
450 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für die Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung fallen Kosten an. Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der BMELBGebV (Abschnitt 16: Saatgutverkehrsgesetz und Sortenschutzgesetz). Zahlungsweise: Überweisung


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Verlängerung der Sortenzulassung online, per Post oder per Fax beim BSA einreichen.

Online:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BSA und füllen Sie das Antragsformular („Antrag auf Verlängerung der Sortenzulassung“) aus.
  • Um das Formular nutzen zu können, benötigen Sie 
    • Ihre Züchternummer (wird im Blatt für Sortenwesen veröffentlicht) und 
    • ein Passwort (wird auf Anforderung vergeben).
  • Senden Sie den Antrag online ab.

Per Post oder per Fax:

  • Alternativ können Sie die Formulare nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an das BSA schicken. 

Fehlen Ihnen fachliche Informationen für die Antragsformulare, wenden Sie sich bitte direkt an die Sortenverwaltung in Referat 104.


Volltext

Wenn die Zulassung einer von Ihnen oder anderen eingetrage¬nen Züchterinnen und Züchtern vertriebenen Pflanzensorte ausläuft, kann jeder der eingetragenen Züchter oder jede eingetragene Züchterin eine Verlängerung der Zulassung beim Bundessortenamt (BSA) beantragen. Die erfolgreiche Verlängerung wird dann für alle weiteren Züchter und Züchterinnen eingetragen.

Das BSA entscheidet, ob eine landwirtschaftliche Pflanzensorte für weitere 10 Jahre zugelassen wird. Die Zulassung von Reb- und Obstsorten kann für weitere 20 Jahre verlängert werden.


Voraussetzungen

  • Das BSA hat die Sorte bereits zugelassen.
  • Die registerlichen Voraussetzungen werden erfüllt, das heißt, die Sorte ist noch unterscheidbar, homogen und beständig.  
  • Die Anbau- und Marktbedeutung rechtfertigt eine Verlängerung oder die Verlängerung ist zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Verlängerung der Sorte oder Nutzung des Formulars auf der Internetseite des BSA.

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundessortenamt (BSA)
Adresse
Osterfelddamm 80
30627 Hannover
Postanschrift

Postfach:610440
30604 Hannover

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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