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Lieferantenanzeige Gas und Elektrizität – Energiebelieferung von Haushaltskunden melden


Volltext

Die sogenannte Lieferantenanzeige dient dem Verbraucherschutz. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft daher die personelle, technische, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Energieversorgungsunternehmen sowie die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung.

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, der BNetzA die Aufnahme und Beendigung Ihrer Lieferanten-Tätigkeit sowie Änderungen Ihres Unternehmens zu melden (zum Beispiel eine neue Adresse oder Rechtsform).

Unternehmen, die bereits vor dem 13.07.2005 Haushaltskunden beliefert haben, können eine freiwillige Lieferantenanzeige einreichen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei Aufnahme der Energiebelieferung:

  • Organigramm des gesamten Energieversorgungsunternehmens mit Zahl der Festangestellten
  • einfaches Führungszeugnis für jedes Mitglied der Geschäftsführung
  • Schufa- oder Creditreform-Auskunft mit Basis-Score-Wert für jedes Mitglied der Geschäftsführung
  • Selbstauskunft der Geschäftsleitung aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft über bisherige energiewirtschaftliche Berufserfahrungen
  • wenn Sie Prozesse an Dritte fremdvergeben: Auflistung der entsprechenden Dienstleister für den jeweiligen Prozessschritt.

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) hat und von der dort zuständigen Behörde bereits zugelassen ist:

  • ins Deutsche übersetzte Zulassungsbescheinigung aus dem jeweiligen EU-Herkunftsland

Wenn Sie die Lieferanten-Tätigkeit freiwillig melden:

  • Kopie der Genehmigung zur Aufnahme der Energieversorgung Anderer nach dem Energiewirtschaftsgesetz alter Fassung

Voraussetzungen

Im Normalfall gelten diese Voraussetzungen:

  • Ihr Unternehmen ist bereits gegründet.
  • Sie beliefern Privatverbraucherinnen und -verbraucher (unabhängig vom Verbrauch).
  • Sie beliefern Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Die Lieferantenanzeige können Sie online, per E-Mail oder per Post übermitteln. Sie können eine Anzeige für beide Energieträger (Gas und Elektrizität) gemeinsam einreichen.

Online-Verfahren:

  • Der Online-Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch die Anzeige.
  • Füllen Sie das Formular online aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Nach dem Login über Ihr Organisationskonto und Authentifizierung mit dem ELSTER-Zertifikat können Sie die Anzeige online an die BNetzA übermitteln.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Unterlagen und fordert bei Bedarf weitere Nachweise bei Ihnen an.
  • Nach positiver Prüfung sendet die BNetzA Ihnen ein Bestätigungsschreiben.
  • Sie können auswählen, wie die BNetzA Sie kontaktiert.

Per E-Mail oder Post:

  • Laden Sie das Anzeigeformular auf der Internetseite der BNetzA herunter.
  • Das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen senden Sie per E-Mail (als Scan) oder per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Unterlagen und fordert bei Bedarf weitere Nachweise bei Ihnen an.
  • Nach positiver Prüfung sendet die BNetzA Ihnen ein Bestätigungsschreiben.
  • Sie können auswählen, wie die BNetzA Sie kontaktiert.
  • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf Wunsch Ihren Unternehmensnamen sowie die Unternehmensadresse in einer Liste auf der BNetzA-Internetseite.

Fristen

Sie müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma unverzüglich melden.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Fachlich freigegeben am

09.12.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 522
Postanschrift

Postfach:8001
53105 Bonn, Stadt

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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