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Meldungen zum Verkehr mit Betäubungsmitteln (nach § 18 BtMG) übermitteln


Volltext

Wenn Sie eine Erlaubnis besitzen, um am legalen Betäubungsmittelverkehr teilzunehmen, müssen Sie zweimal pro Jahr den Umfang Ihres Betäubungsmittelverkehrs beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden. In der Meldung müssen Sie unter anderem getrennt für jede Betriebsstätte und jedes Betäubungsmittel die jeweilige Menge melden, die

  • hergestellt, ein- oder ausgeführt, erworben oder abgegeben wurde,
  • vernichtet wurde,
  • zu anderen Zwecken verwendet wurde oder
  • am Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres als Bestand vorhanden war.

Wenn Sie ausschließlich Betäubungsmittel anbauen, dann müssen Sie nur einmal im Jahr Meldung erstatten. Dazu melden Sie getrennt für jede Betriebsstätte und jedes Betäubungsmittel die jeweilige Menge, die Sie beim Anbau je Anbaufläche gewonnen haben.

Sie sind meldepflichtig, solange Ihre Erlaubnis gültig ist beziehungsweise im jeweiligen Meldezeitraum gültig war. Auch wenn Sie trotz gültiger Erlaubnis nicht am Betäubungsmittelverkehr teilgenommen haben und keine Bestände aufweisen, müssen Sie dies in einer sogenannten Fehlanzeige melden.

Wenn Ihre Erlaubnis abläuft oder Sie darauf verzichten, müssen Sie eine Abschlussmeldung einreichen.

War eine Meldung fehlerhaft, können Sie eine Korrekturmeldung einreichen, um Ihre Angaben zu berichtigen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Ihre Betäubungsmittel-Nummer (BtM-Nummer)
  • Ihre Meldung in Form der ausgefüllten Meldeformblätter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • bei Korrektur: Unterlagen zur Korrektur

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Erlaubnis zum legalen Umgang mit Betäubungsmitteln (BtM-Erlaubnis).
  • Bei Meldungen von Organisationen: Sie sind die für den legalen Betäubungsmittelverkehr verantwortliche Person, deren Vertretung oder ein Teil der Geschäftsführung.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie können die Meldung für den legalen Betäubungsmittelverkehr online oder per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einreichen.

Meldung online einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie das Onlineformular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Wenn Sie die Meldung als Organisation, als Einzelunternehmen oder als selbstständig tätige Person einreichen, benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto und ein ELSTER-Organisationszertifikat. Wenn Sie die Meldung als Privatperson einreichen, benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Onlinefunktion Ihres Personalausweises und ein BundID-Konto.
  • Laden Sie die erforderlichen ausgefüllten Meldeformblätter des BfArM als Datei hoch und senden Sie das Formular ab. Die Datei darf nicht größer sein als 10 Megabyte. Folgende Dateiformate werden akzeptiert:
    • PDF
    • PNG
    • JPEG
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben.
    • Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben nachreichen oder Ihre Meldung korrigieren müssen.

Meldung per Post einreichen:

  • Laden Sie das Meldungsformular auf der Internetseite des BfArM herunter.
  • Drucken Sie die Formulare aus, unterschreiben Sie sie und senden Sie sie per Post an das BfArM.
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben.

Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben nachreichen oder Ihre Meldung korrigieren müssen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.


Fristen

Sie müssen die Meldung für das vergangene Kalenderhalbjahr jeweils bis zum 31.01. beziehungsweise 31.07. einreichen. Wenn Sie ausschließlich Betäubungsmittel anbauen, müssen Sie die Meldung für das vergangene Kalenderjahr bis zum 31.01.einreichen.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

09.04.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Bundesopiumstelle, Fachgebiet 83
Adresse
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt


Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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