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Förderung der Krankenhaustransformationsvorhaben - Maßnahme anzeigen


Volltext

Zur Förderung der Transformation der Krankenhausstrukturen können Krankenhäuser ihre Vorhaben gegenüber dem Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) anzeigen, um eine Förderung aus
dem Krankenhaustransformationsfond zu beantragen. Förderfähig sind u. a.


• Vorhaben zur standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten,
• Vorhaben zur Umstrukturierung eines bestehenden Krankenhausstandortes,
• Vorhaben zur Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern,
• wettbewerbsrechtlich zulässige Vorhaben zur Bildung von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen,
• wettbewerbsrechtlich zulässige Vorhaben zur Bildung von regional begrenzten Krankenhausverbünden zum Abbau von Doppelstruktur

• Vorhaben zur Bildung integrierter Notfallstrukturen,
• Vorhaben zur dauerhaften Schließung eines Krankenhauses oder Teile ebendieses,
• Vorhaben zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten.

Das Transformationsvorhaben wird seitens des LASV und anderer Akteure geprüft. Durch das LASV werden die Fördermittel gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragt. Die mögliche
Auszahlung erfolgt über das LASV.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • organisationsbezogene Unterlagen (Nachweise, Vollmachten etc.),

  • Projektbeschreibung,

  • Zeit- und Meilensteinplanung,

  • Projekt- bzw. Umsetzungskonzeption,

  • Bau- und Planungsunterlagen (soweit einschlägig),

  • Finanzierungsplan,

  • Kosten- und Investitionsübersicht


Voraussetzungen

Das Transformationsvorhaben muss entsprechend der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) förderfähig sein und gegenüber dem LASV mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt werden.


Verfahrensablauf

Die Anzeige des Transformationsvorhabens erfolgt gegenüber dem LASV. Das Vorhaben wird geprüft und verschiedene Akteure eingebunden. Ist das Vorhaben förderfähig, stellt das LASV beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhaustransformationsfonds. Nach der Gewährung der Fördermittel durch das BAS erstellt das LASV einen Gesamtförderbescheid gegenüber dem anzeigenden Krankenhaus.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Soziales und Versorgung


Fachlich freigegeben am

24.08.2026

Zuständigkeit

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 5 Kostenerstattung / Förderung / Pflegefond

Dezernat 50 Projektgruppe Krankenhausfinanzierung


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam

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Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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