Förderung der Krankenhaustransformationsvorhaben - Maßnahme anzeigen
Volltext
Zur Förderung der Transformation der Krankenhausstrukturen können Krankenhäuser ihre Vorhaben gegenüber dem Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) anzeigen, um eine Förderung aus
dem Krankenhaustransformationsfond zu beantragen. Förderfähig sind u. a.
• Vorhaben zur standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten,
• Vorhaben zur Umstrukturierung eines bestehenden Krankenhausstandortes,
• Vorhaben zur Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern,
• wettbewerbsrechtlich zulässige Vorhaben zur Bildung von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen,
• wettbewerbsrechtlich zulässige Vorhaben zur Bildung von regional begrenzten Krankenhausverbünden zum Abbau von Doppelstruktur
• Vorhaben zur Bildung integrierter Notfallstrukturen,
• Vorhaben zur dauerhaften Schließung eines Krankenhauses oder Teile ebendieses,
• Vorhaben zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten.
Das Transformationsvorhaben wird seitens des LASV und anderer Akteure geprüft. Durch das LASV werden die Fördermittel gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragt. Die mögliche
Auszahlung erfolgt über das LASV.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz — KHVVG)
- Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze
- Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung — KHTFV)
Erforderliche Unterlagen
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organisationsbezogene Unterlagen (Nachweise, Vollmachten etc.),
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Projektbeschreibung,
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Zeit- und Meilensteinplanung,
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Projekt- bzw. Umsetzungskonzeption,
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Bau- und Planungsunterlagen (soweit einschlägig),
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Finanzierungsplan,
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Kosten- und Investitionsübersicht
Voraussetzungen
Das Transformationsvorhaben muss entsprechend der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) förderfähig sein und gegenüber dem LASV mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt werden.
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Transformationsvorhabens erfolgt gegenüber dem LASV. Das Vorhaben wird geprüft und verschiedene Akteure eingebunden. Ist das Vorhaben förderfähig, stellt das LASV beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhaustransformationsfonds. Nach der Gewährung der Fördermittel durch das BAS erstellt das LASV einen Gesamtförderbescheid gegenüber dem anzeigenden Krankenhaus.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Soziales und Versorgung
Fachlich freigegeben am
24.08.2026Zuständigkeit
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Abteilung 5 Kostenerstattung / Förderung / Pflegefond
Dezernat 50 Projektgruppe Krankenhausfinanzierung
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
















