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Landtagswahlvorschlag Änderung


Volltext

Bereits eingereichte Wahlvorschläge für die Landtagswahl (Kreiswahlvorschlag und Landesliste) können bis zum Ende der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge (48. Tag vor der Wahl) geändert werden.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist kann ein Wahlvorschlag nur durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson und nur dann geändert werden, wenn der Bewerber stirbt oder die Wählbarkeit verliert.

Bis zur Zulassung des Wahlvorschlages durch den zuständigen Wahlausschuss kann der Wahlvorschlag auch zurückgenommen werden.


Rechtsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenfrei


Bearbeitungsdauer

Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (48. Tag vor der Wahl) geändert werden.


Fristen

Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (48. Tag vor der Wahl) geändert werden


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

03.02.2026

Zuständigkeit

Kreiswahlleitungen, Landeswahlleitung


Zuständige Stelle(n)

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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