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Anhängerverzeichnis Änderung


Fachlich freigegeben am

05.11.2025;26.03.2026

Rechtsgrundlage(n)

§ 13 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung


Gebühr

Gebühr
2.6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Berichtigung oder Ergänzung eines Anhängerverzeichnisses je Fahrzeug

Gebühr
1 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Jede weitere Ausfertigung eines Anhängerverzeichnisses


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

;

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörden nachgefragt werden.


Fristen

Es gibt keine Frist.

Es gibt keine Fristen


Verfahrensablauf

Es ist ein Antrag bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde erforderlich.


Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte


Voraussetzungen

Wenn Sie mehrere Anhänger besitzen, können Sie bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Das Verzeichnis kann zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt werden. Eine Beantragung ist jedoch nicht verpflichtend.


Volltext

Wenn Sie mehrere Anhänger besitzen, können Sie bei der zuständigen Behörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Dieses führt alle auf Sie zugelassenen Anhänger auf. Das Anhängerverzeichnis ersetzt alle Zulassungsbescheinigungen Teil 1.

Wenn sich die Anzahl Ihrer Anhänger ändert, müssen Sie Ihr Anhängerverzeichnis ändern. Sie müssen der zuständigen Behörde melden, wenn Sie:

  • Anhänger neu zulassen
  • Anhänger abmelden

Dann wird das Anhängerverzeichnis entsprechend berichtigt oder ergänzt.

Ebenso müssen Sie Änderungen melden, die Bestandsfahrzeuge betreffen, zum Beispiel:

  • Änderungen zum Standort der Fahrzeuge
  • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse oder der Stützlast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen

Für die Änderungen müssen Sie das Anhängerverzeichnis bei der Zulassungsstelle vorlegen. Wenn Sie Mehrfachausfertigungen beantragt haben, müssen Sie diese ebenso vorlegen.


Zuständige Stelle(n)

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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