Startseite     Login     Impressum     Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Namen des Bauleiters anzeigen


Volltext

Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Mitteilung in Textform


Voraussetzungen

Der Bauleiter muss mit der Bauleitung des Bauvorhabens beauftragt sein.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenart: kostenfrei


Verfahrensablauf

Mitteilung des Namens des Bauleiters an die untere Bauaufsichtsbehörde in Textform.

Der Name des Bauleiters wird in das System eingepflegt.


Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche


Fristen

Die Mitteilung ist vor Baubeginn erforderlich.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich:nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fachlich freigegeben am

09.02.2026

Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.


Ansprechpunkt

Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

[ mehr ]

Veranstaltungen