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Ausländerjugendfalknerjagdschein Ersatz


Fachlich freigegeben am

10.03.2025

Gebühr

Abgabe
64 EUR (FIX)


Hinweise (Besonderheiten)

Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendfalknerjagdschein.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der deutsche Wohnsitz liegt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Volltext

Sollte Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
  • Verlust des Ausländerjugendfalknerjagdscheins

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Potsdam-Mittelmark - Team Fischerei und Jagdwesen
Postanschrift

Postfach:1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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