Jugendjagdschein Eintragung
Volltext
Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Gegebenenfalls Änderung der Jagdausübungsfläche
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
;Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Fristen
Die Eintragung ist umgehend nach Erteilung der Jagderlaubnis zu beantragen.
Fachlich freigegeben am
26.11.2022;03.03.2025Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Zuständige Stelle(n)
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam