Jagdschein Erteilung Tagesjagdschein
Volltext
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd nicht regelmäßig ausüben möchten, dann können Sie einen Tagesjagdschein beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Fristen
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Formulare/Schriftformerfordernis
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Formulare stehen online bei den unteren Jagdbehörden zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
;Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Fachlich freigegeben am
26.11.2022;03.03.2025Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Zuständige Stelle(n)
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam