Meldung eines Kulturdenkmals (Fundmeldung) Entgegennahme
Volltext
Funde sind Sachen, Mehrheiten von Sachen, Teile oder Spuren von Sachen, von denen anzunehmen ist, dass es sich um Denkmale handelt. Deren Entdeckung ist unverzüglich der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
13.02.2025Zuständige Stelle
Untere Denkmalschutzbehörden des Landes Brandenburg