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Meldung eines Kulturdenkmals (Fundmeldung) Entgegennahme


Volltext

Funde sind Sachen, Mehrheiten von Sachen, Teile oder Spuren von Sachen, von denen anzunehmen ist, dass es sich um Denkmale handelt. Deren Entdeckung ist unverzüglich der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

13.02.2025

Zuständige Stelle

Untere Denkmalschutzbehörden des Landes Brandenburg


Zuständige Stelle(n)

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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