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Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" stellen


Volltext

Im Rahmen einer bestehenden Förderung durch die strukturbildende Übergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) können Sie folgende Arten von Änderungen beantragen:

  • Inhaltliche Änderungen
  • Aufstockung der Fördermittel
  • Fördermittelreduzierung
  • Kostenneutrale Veränderung der Projektlaufzeit
  • Anpassung der jährlichen Mittelfestlegung
  • Umwidmung von Einzelansätzen im Finanzierungsplan

Die Änderungen beantragen Sie beim BMZ.
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Begründeter Antrag auf die entsprechende Änderung (hierzu Änderungen an den betroffenen Stellen in der zuletzt bewilligten Fassung des Projektantrags farblich markiert ergänzen).
  • Einreichung neuer Finanzierungspläne oder Logframes, wenn von Änderung betroffen 
     

Voraussetzungen

  • Sie benötigen einen gültigen Zuwendungsbescheid für das die Änderung betreffende Vorhaben

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Die Änderungen der Projektförderung können Sie online, per E-Mail oder per Post beim BMZ beantragen.

Wenn Sie die Änderungen online beantragen wollen:

  • Sie besprechen den Änderungsbedarf zur Projektkonzeption, Projektlaufzeit und Finanzierung vorab mit dem BMZ.
  • Rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn elektronisch aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ entscheidet über die beantragten Änderungen und sendet Ihnen einen Bescheid.

Wenn Sie die Änderungen per E-Mail oder per Post beantragen wollen:

  • Sie besprechen den Änderungsbedarf zur Projektkonzeption, Projektlaufzeit und Finanzierung mit dem BMZ.
  • Sie senden Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ entscheidet über die beantragten Änderungen und sendet Ihnen einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Abstimmung mit der Behörde und die Entscheidungsdauer variieren je nach Änderungsumfang von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen.


Fristen

Es gibt keine Frist für Änderungsanträge. Bei umfangreicheren Änderungsanträgen sollten Sie jedoch mehrere Wochen für die Bearbeitung einplanen.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fachlich freigegeben am

26.07.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt
+49 30 18535-2916

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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