Gleichbehandlung
Volltext
Vorschriften zur gleichen Entlohnung für Männer und Frauen
Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten.
Das Ziel ist die Unterstützung von Frauen (und Männern), ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit besser durchzusetzen. Der sog. unbereinigte Gender Pay Gap beträgt in Deutschland 18 % (2021). Über das aktive Erwerbsleben hinaus führt der Gender Pay Gap durchschnittlich zu niedrigeren Renten von Frauen gegenüber Männern ( Gender Pension Gap (49%, 2019 Quelle: Gleichstellungsatlas).
Ausführlich Information zum EntgTranspG finden Sie unter Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten (Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr, Wohnsitzanforderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).
- Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern
- Gender Pay Gap
- Information zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten auf dem Bundesportal
Rechtsgrundlage(n)
Weiterführende Informationen
Diese Unterstützungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
- Entgelttransparenzgesetz - Informationen für Beschäftigte
- Informationen über den Unterstützungsdienst EURES-Deutschland: Arbeiten und Leben in Europa auf dem Bundesportal
- Informationen über den Unterstützungsdienst Gleichbehandlungsstelle EU - Arbeitnehmer (EU-GS) auf dem Bundesportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Fachlich freigegeben am
02.12.2022Zuständige Stelle(n)
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Glinkastraße 24
10117 Berlin, Stadt
+49 30 185550















