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Zentrale Zollabwicklung beantragen


Volltext

Grundsätzlich müssen Sie Waren bei der Zollstelle anmelden, die für den Ort zuständig ist, an dem sich die Waren befinden.

Wenn Ihr Unternehmen Waren an unterschiedlichen Zollstellen anmeldet, können Sie die zentrale Zollabwicklung (Centralised Customs Clearance, CCL) beantragen.

Die zentrale Zollabwicklung ermöglicht es Ihnen, Einfuhr- und Ausfuhrformalitäten über ein einziges Zollamt an Ihrem Sitz abzuwickeln – unabhängig davon, wo sich die Ware in der Europäischen Union (EU) befindet.

Sie können die zentrale Zollabwicklung für folgende Verfahren beantragen:

  • Zolllager
  • vorübergehende Verwendung
  • Endverwendung
  • aktive Veredelung
  • passive Veredelung
  • Ausfuhr
  • Wiederausfuhr

Folgendes sollten Sie bei der zentralen Zollabwicklung beachten:

  • länder- und warenbezogene Einschränkungen
  • umsatzsteuerrechtliche und außenhandelsstatistische Besonderheiten

Wenn Sie die Bewilligung der zentralen Zollabwicklung haben, führt das zuständige Hauptzollamt regelmäßige Prüfungen (Monitoring) durch, ob die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen und ob Sie die mit der Bewilligung einhergehenden Verpflichtungen einhalten.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Zusatzblatt nationale Angaben

Voraussetzungen

  • Sie sind zugelassene Wirtschaftsbeteiligte oder zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen (AEO-C).

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Sie fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Den Antrag auf zentrale Zollabwicklung (Centralised Clearance, CCL) können Sie online über das EU-Trader-Portal der Europäischen Kommission stellen:

  • Rufen Sie das EUTrader-Portal auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und durch die benötigten Nachweise.
    • Wenn Sie noch keine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) besitzen, müssen Sie diese online beantragen.
  • Zusätzlich zum OnlineAntrag müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt das „Zusatzblatt nationale Angaben“ zusammen mit der durch das EU-Trader Portal generierten Antragsnummer übersenden.
  • Wenn das Hauptzollamt geprüft hat, ob alle Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie die Bewilligung über das EUTrader-Portal. Die von der Bewilligung betroffenen Mitgliedstaaten müssen sich vor Erteilung der Bewilligung abstimmen (Konsultationsverfahren). Daher kann es bis zur Erteilung der Bewilligung gegebenenfalls länger dauern als bei anderen Anträgen.
  • Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrags.

Fristen

Es gibt keine Frist. 


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

14.08.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Örtlich zuständiges Hauptzollamt

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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