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Rentenbezug der Künstlersozialkasse melden


Volltext

Als Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig ist, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Dazu müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie über die genauen Voraussetzungen für eine Rente informieren. Nach Ihrem Antrag prüft der Rentenversicherungsträger die Voraussetzungen. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Antrag.

Wenn Sie eine Rente erhalten, verändert sich gegebenenfalls Ihre bisherige Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse:

  • Wenn Sie eine Regelaltersrente ("normale" Rente) erhalten, endet Ihre bisherige Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ausnahme: Sie beantragen ausdrücklich, weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
  • Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung erhalten, reduziert sich Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn aufgrund der Rente haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
  • Wenn Sie eine Vollrente erhalten und diese in eine Teilrente ändern oder umgekehrt, kann das ebenfalls Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht und Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
     

Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular
  • Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers
     

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig.
  • Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben eine solche Rente beantragt.
  • Sie arbeiten weiterhin künstlerisch oder publizistisch in erwerbsmäßigem Umfang.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

 Es fallen keine Kosten für Sie an.


Verfahrensablauf

Sie können die Künstlersozialkasse online oder per Post über Ihre Rentenantragstellung oder Ihren Rentenbezug informieren. Gleiches gilt, wenn sich in Bezug auf Ihre Rente Änderungen ergeben.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. 
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument, um sich anzumelden. 
  • Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um die Online-Mitteilung auszufüllen. 
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie aus, zu welchem Thema Sie uns etwas mitteilen möchten.
  • Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen rund um das Thema "Rente".
  • Anschließend wählen Sie Ihr konkretes Anliegen aus und machen hierzu nähere Angaben.
  • Soweit vorhanden, können Sie die erforderlichen Nachweise hochladen.

Mitteilung per Post:

  • Wenn Sie eine Rente beantragt haben, informieren Sie die Künstlersozialkasse bitte zunächst formlos darüber.
  • Reichen Sie so schnell wie möglich eine Kopie des Rentenbescheides bei der Künstlersozialkasse ein. 
  • Füllen Sie hierfür das PDF-Formular "Mitteilung über den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
  • Wenn Sie bereits eine Rente beziehen und sich Ihr Rentenbezug ändert, informieren Sie die Künstlersozialkasse bitte formlos über die Art der Änderung. Die (jährlichen) Rentenanpassungen müssen Sie nicht mitteilen.
  • Geben Sie dabei bitte immer auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Unterschreiben Sie Ihre formlose Mitteilung beziehungsweise das ausgedruckte PDF-Formular und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.

Beantworten Sie mögliche Rückfragen des Rentenversicherungsträgers und der Künstlersozialkasse bitte umgehend. 
Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie von der Künstlersozialkasse eine Mitteilung per Post.


Fristen

Informieren Sie die Künstlersozialkasse bitte unverzüglich über Ihren Rentenantrag. 


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

22.05.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven

(Für Künstlersozialversicherung:)

(Für Künstlersozialabgabe:)

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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