Betriebserklärung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" abgeben
Volltext
Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) registriert sind und ein UAS unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" betreiben wollen, reichen Sie eine Erklärung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ein.
Vergewissern Sie sich vor Abgabe Ihrer UAS-Betriebserklärung, dass der geplante Flug Ihres UAS den definierten Standardszenarien entspricht. Nur in diesen Fällen ist eine Betriebserklärung ausreichend. Andernfalls müssen Sie eine Betriebsgenehmigung beantragen.
In der UAS-Betriebserklärung geben Sie unter anderem an:
- das zutreffende Standardszenario
- den Hersteller des UAS
- das UAS-Modell
- die UAS-Seriennummer
Sie bestätigen zudem die Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Neben der Abgabe einer Betriebserklärung können Sie auch eine bestehende Betriebserklärung zurückgeben.
Unbemannte Luftfahrzeuge werden international Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt. Dazu gehören Drohnen und Flugmodelle.
Es gibt drei Betriebskategorien für UAS. Für die Betriebskategorien "speziell" und "zulassungspflichtig" müssen Sie behördliche Genehmigungen einholen. Für die "offene" Betriebskategorie brauchen Sie keine behördliche Genehmigung.
Für Einsätze von UAS in der speziellen Kategorie hat die Europäische Union Standardszenarien mit konkreten Randbedingungen, Sicherheitsvorgaben und Maßnahmen zur Risikominderung definiert.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nummer 2018/1139
- Artikel 5, 12 und 18d Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- Punkt UAS.SPEC.020 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 Anlage 1
- § 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) sowie Anlage Gebührenverzeichnis
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
Wenn Sie eine bestehende UAS-Betriebserklärung zurückgeben möchten:
- Antragsformular
- Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung, die Sie vom Luftfahrt-Bundesamt bei der Abgabe Ihrer Betriebserklärung erhalten haben
Falls Sie die Betriebserklärung per Post abgeben oder zurückgeben, benötigen Sie zur Authentifizierung:
-
für natürliche Personen:
- Personalausweis (Kopie),
- Reisepass (Kopie) oder
- Aufenthaltstitel (Kopie).
-
für juristische Personen:
- Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass und
- Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person.
Voraussetzungen
- Sie sind als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber beim LBA registriert.
- Der Flug Ihres UAS entspricht einem der Standardszenarien.
-
Ihr UAS-Betrieb ist der "speziellen" Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
- sobald eine Bedingung der Betriebskategorie "offen" nicht erfüllt wird und
- keines der Kriterien der Betriebskategorie "zulassungspflichtig" zutrifft.
Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien "offen" und "zulassungspflichtig" gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.
Verfahrensablauf
Die Abgabe oder Rückgabe einer UAS-Betriebserklärung können Sie online oder per Post erledigen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die für Ihre Authentifizierung erforderliche Unterlage hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten:
- Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung
- Gebührenbescheid
- Sie überweisen die Gebühr.
Antrag per Post:
- Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Drucken Sie den ausgefüllten Online-Antrag aus und senden diesen per Post an das LBA.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten:
- Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung
- Gebührenbescheid
- Sie überweisen die Gebühr.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur UAS-Betriebserklärung auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts
- Informationen zu den Voraussetzungen für den Betrieb von UAS auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
19.07.2023Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig















