Angebot zum Kauf von Magermilchpulver aus Interventionsbeständen abgeben
Volltext
Aufgrund von Maßnahmen zur Marktregulierung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) lagert Magermilchpulver in deutschen Interventionslagern.
Wenn Sie ein Interesse am Kauf von Magermilchpulver aus diesen Beständen haben, reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ein.
Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
- Kapitel III Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 der Kommission vom 18. Mai 2016
- Artikel 2 Absatz 1 und 33 Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 der Kommission vom 18. Mai 2016
Erforderliche Unterlagen
- Angebotsformular
- Sicherheitsformular
- Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Voraussetzungen
- Sie handeln mit Magermilchpulver.
- Die Voraussetzungen für das Einreichen von Angeboten sowie für die Kauf- und Übernahmeabwicklung können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Die EU-Kommission eröffnet den Verkauf von Magermilchpulver aus Interventionsbeständen per Verordnung.
Das Angebot für den Kauf können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.
Angebot online einreichen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
- Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
- Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
-
Die BLE sendet Ihnen
- eine Angebotsbestätigung oder
- eine Ablehnung.
Angebot per Fax oder Post einreichen:
- Laden Sie das Angebots- und das Sicherheitsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
- Füllen Sie die Formulare aus.
- Senden Sie diese mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per Fax oder Post an die BLE.
- Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
-
Die BLE sendet Ihnen
- eine Angebotsbestätigung oder
- eine Ablehnung.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Fristen
Fristen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Fachlich freigegeben am
04.10.2024Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
+49 228 6845-3463















