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Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes


Volltext

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Land Brandenburg:

Personalausweis, ggf. vorläufigen

Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier


Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.


Fristen

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2

;

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 23


Fachlich freigegeben am

18.11.2015;07.06.2024

Zuständige Stelle

Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde oder Amt  (Meldebehörde), in der die dann alleinige Wohnung oder Hauptwohnung liegt, soweit Sie noch weitere Wohnungen besitzen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formlose Antragsstellung möglich: ja


Zuständige Stelle(n)

Veranstaltungen