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An- und Verkauf von Grundstücken von und an die Kommune


Volltext

Sofern kommunale Immobilien für die Daseinsvorsorge nicht benötigt werden und entbehrlich sind, können diese mit Zustimmung der Gremien der Kommunalverfassung veräußert werden. Die Kommune kauft auch Immobilien an, wenn dies zur Umsetzung von Erschließungsmaßnahmen bzw. zur Flächenbevorratung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich ist.


Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Fachlich freigegeben durch

Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz


Fachlich freigegeben am

28.06.2024

Zuständigkeit

Fachbereich Immobilien


Zuständige Stelle(n)

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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