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Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss


Volltext

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,

  • die für den Anspruch wichtig sein können oder
  • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben. Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

  • Sie bekommen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind.
  • Es liegen Änderungen vor.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

;

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

30.07.2025;02.04.2026

Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe


Ansprechpunkt

Unterhaltsvorschussstellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Potsdam-Mittelmark - Team Unterhaltsersatzleistungen
Postanschrift

Postfach:1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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