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Förderung von Maßnahmen in der Behindertenarbeit - Mittelabruf


Volltext

Wenn Sie für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm Behindertenarbeit einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides per Antrag anfordern. Das LASV veranlasst dann die Auszahlung.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Sie haben einen Zuwendungsbescheid für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm Behindertenarbeit des LASV erhalten.

Dieser Zuwendungsbescheid ist bestandskräftig.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Fordern Sie die Mittel online beim LASV ab.

Rufen Sie hierfür das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.

Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.

Das LASV prüft Ihren Mittelabruf und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.

Das LASV veranlasst die Auszahlung.


Bearbeitungsdauer

Nach Ihrem Mittelabruf wird die Zuwendung zeitnah bzw. zur angegebenen Fälligkeit ausgezahlt.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein und die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden. Nach dem Bewilligungszeitraum besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Mittel.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)


Fachlich freigegeben am

21.03.2024

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Dezernat 53 „Zuwendungen soziale Infrastruktur“


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
0355 2893-240