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Beistandschaft durch das Jugendamt beenden


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

14.11.2022;02.04.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

;

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg


Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.


Volltext

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
  • das Kind volljährig ist,
  • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

Fristen

Es gibt keine Frist.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

kostenfrei

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Zuständigkeit

örtliches Jugendamt

Jeweils örtlich zuständiges Jugendamt


Voraussetzungen

  • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Potsdam-Mittelmark - Team Beistandschaft/Beurkundung
Postanschrift

Postfach:1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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