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Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte


Rechtsgrundlage(n)

1. Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge 
2. § 21i Absatz 1 i.V.m.  § 21h Absatz 3 und 4   (LuftVO) 
3. Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder


Zuständige Stelle(n)

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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