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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten


Rechtsgrundlage(n)

§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 2, 4 Masseur- und Physiotherapeutengesetz
§§ 21b, 21c Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten
§ 10 Bundesvertriebenengesetz


Zuständige Stelle(n)

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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