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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz


Rechtsgrundlage(n)

§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2-4 Diätassistentengesetz 
§§ 16, 16a, 16c Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten
§ 10 Bundesvertriebenengesetz


Zuständige Stelle(n)

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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