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Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen


Formulare/Schriftformerfordernis


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

13.05.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.

Gebühr
53 EUR (FIX)

Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein halbes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.

Gebühr
104 EUR (FIX)

Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Hinweise (Besonderheiten)

Die Zahlungsinformation wird 6 Wochen vor Ablauf des gültigen Beiblattes versendet. Da hierbei mit verschiedenen regional tätigen Kurier- und Postdienstleistern zusammengearbeitet wird, variieren die Postlaufzeiten zum Teil erheblich. Aus diesem Grund kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Unterlagen die Antragstellenden erst vier Wochen vor Ablauf erreichen.

Nachzureichende Dokumente können an folgende E-Mail Adresse gesendet werden: service@lasv.brandenburg.de, alternativ kann ebenfalls das Kontaktformular verwendet werden:  https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/kontakt/


Zuständigkeit

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 3 - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren


Volltext

Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.

Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.

Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
  • eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer

Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.

Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.

Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.

Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.


Verfahrensablauf

Nutzen Sie das Portal der Online-Antragstellung.


Ansprechpunkt

Service-Telefon: 0355 2893 800

E-Mail: service@lasv.brandenburg.de


Bearbeitungsdauer

  • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke: wenige Tage
  • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
  • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

Anfragen zum Bearbeitungsstand

Wünschen Sie konkrete Auskünfte zum Bearbeitungsstand Ihres Feststellungsantrages oder möchten Sie weitere Angaben einreichen, dann wenden Sie sich an das LASV.

Sie können hierfür das zentrale Kontakformular nutzen.


Voraussetzungen

  • Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
  • Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
  • Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
    • G
    • aG
    • B
    • H
    • Bl
    • Gl
    • TBl

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
  • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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