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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit


Volltext

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder für die Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten.

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit ist nur für einen bestimmten Zweck möglich. Als Zwecke kommen in Frage:

  • Sie möchten eine unselbstständige Beschäftigung ausüben (zum Beispiel Anstellung bei einem Unternehmen, wovon auch die Blaue Karte EU erfasst ist).
  • Sie sind Wissenschaftler und möchten an einer deutschen Forschungseinrichtung arbeiten.
  • Sie möchten sich selbstständig machen oder freiberuflich tätig sein (einschließlich Unternehmensgründung).
  • Sie möchten als Aupair tätig sein oder einen Freiwilligendienst leisten.

Sie möchten einen Arbeitsplatz in Deutschland suchen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Je nachdem, für welchen Aufenthaltszweck der Aufenthaltstitel erteilt werden soll, müssen Sie verschiedene Unterlagen vorlegen.

  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder, Passersatzpapier)
  • Aktuelles Aufenthaltsdokument (zum Beispiel Visum, Aufenthaltstitel, Duldung, ausländische Aufenthaltserlaubnis)
  • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • Nachweise über die Beschäftigung (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, Arbeitsvertrag), die Forschung (Aufnahmevereinbarung und Kostenübernahmeerklärung der Forschungseinrichtung), die Aupair-Tätigkeit (Au-pair-Vertrag, Au-pair-Fragebogen), den Freiwilligendienst (Vereinbarung mit der Einsatzstelle), die selbstständige Tätigkeit (Businessplan) oder die Suche nach einem Arbeitsplatz (Bewerbungsschreiben, Schriftwechsel mit Arbeitgebern)
  • Qualifikationsnachweise (zum Beispiel Ausbildungsnachweise, Studienabschlüsse, Zeugnisse, Zertifikate, Berufserlaubnis)
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Nachweise über die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, wenn das Einkommen aus der Beschäftigung nicht ausreichen sollte (zum Beispiel Vermögensnachweis, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto, Bankbürgschaft, Verpflichtungserklärung, Stipendium, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern oder Kindergeld)
  • Nachweis über Unterhaltspflichten gegenüber in Deutschland lebenden Familienangehörigen
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice)
  • Bei Selbstständigkeit: Nachweis über eine private Renten oder Lebensversicherung (auch Versicherungsangebote)
  • Bei qualifizierten Duldungsinhabern: Nachweis über ausreichenden Wohnraum
  • Bei unterschiedlichen Namensschreibweisen: Nachweise über die Namensführung

Voraussetzungen

Es gibt verschiedene Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, werden im Online-Dienst die einzelnen Voraussetzungen näher erläutert. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen und welcher Aufenthaltstitel für Sie in Frage kommt, wird nach Antragseingang geprüft.


Verfahrensablauf

Sie können einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit online beantragen.

Der Online-Dienst enthält weitere Erläuterungen zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Nachweisen und zum Verfahrensablauf.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 21


Fachlich freigegeben am

28.11.2025

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Ausänderbehördern der Landkreise und Kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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